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Aktuelles

Keuchhusten (Pertussis)-Impfung für Schwangere

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Bei Frühgeburtsbestrebungen kann die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Impfung kurz vor Geburt soll zu hohen Antikörperkonzentrationen führen, so dass neben der Mutter auch das Neugeborene bereits vor der Erkrankung geschützt ist. Die Schutzimpfung soll unabhängig davon erfolgen, wann zuletzt eine Impfung gegen Keuchhusten durchgeführt wurde und soll in jeder Schwangerschaft erneut wahrgenommen werden. Die Schutzimpfung gegen Pertussis wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinations-impfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher. Seit 10.07.2020 haben schwangere Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, Anspruch auf diese Impfung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neuregelung Krebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für gesetzlich krankenversicherte Frauen ab dem 01.01.2020 beschlossen.
Hierüber möchten wir Sie informieren.

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung mittels des sogenannten PAP-Abstrichs.
Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung mit einem speziellen Mikroskop) des Gebärmuttermundes.

Ab dem Alter von 35 Jahren wird ein PAP-Abstrich im Rahmen der jährlichen Vorsorge von der gesetzlichen Krankenkasse nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert (Ko-Testung).

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmuttermundes.

Alle 5 Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der jährliche Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brüste (ab dem Alter von 30 Jahren) bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch. Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP Untersuchung wünschen, ist dies im Rahmen einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) möglich.

Bei Fragen zu der veränderten Krebsvorsorge beraten wir Sie gerne persönlich in der Praxis.

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